Als Gevelsberg amtlich noch „Mylinghausen“ hieß und noch keine Stadtrechte besaß, waren die jetzt bewaldeten sieben Berge aufgrund vorangegangenem Raubbau durch die Bevölkerung kahl geschlagen. Im Jahre 1860 fand in Vogelsang eine Versammlung statt, in der Maßregeln für die Wiederbewaldung unserer Berge“ beschlossen wurden. Es wurde der „Forstschutzverein“, ein Vorgänger des heutigen Verschönerungsvereins, gegründet. Wie lange dieser „Forstschutzverein „ bestand ist nicht überliefert. Bekannt ist lediglich, dass am 20.April des Jahres1899 der Verschönerungsverein gegründet wurde. Das Hauptaugenmerk der Gründer galt zunächst der Erhaltung des Waldes auf unseren sieben Gevelsberger Bergen (Buchenberg, Mühler Kopf, Hageböllinger Kopf, Asker Kopf, Haufer Kopf, Hundeicker Kopf und Poeter Kopf), vom Kruin bis zur Aske.
Dass der Gevelsberger Stadtwald in seiner heutigen Form besteht, verdanken wir hauptsächlich dem Engagement des damaligen Leiters des Realgymnasiums, Fritz Halverscheid. Dieser erwarb im Auftrag des Verschönerungsvereins nach und nach Parcelle für Parcelle von den umliegenden Bauern und legte damit das Fundament für einen zusammenhängenden Stadtwald, der nach und nach mit vielen Spazierwegen erschlossen wurde und bis heute der Erholung der in den Fabriken hart arbeitenden Menschen dient. Schon im Jahre 1908 verfügte der Verschönerungsverein über eine geschlossene Waldfläche von 250 ha. Seine Unterhaltung und Pflege, der Verein beschäftigte damals einen eigenen Förster, verursachte immense Kosten, welche allein aus den Mitgliedsbeiträgen und dem Spendenaufkommen nicht zu decken waren. So wurde der Wald nach und nach an die Stadt Gevelsberg veräußert. Die letzten 70 Morgen im Jahre 1949 für 12.500 DM. Mit diesem Erlös war es dann auch möglich, das vereinseigene Forsthaus nach den schweren Kriegs- und Nachkriegsjahren wieder instand zu setzen und das Damwildgatter neu aufzubauen.
Heute verfügt die Stadt Gevelsberg über rund 330 Ha Wald, in erster Linie am Buchenberg, vom Kruin bis zur Aske.
Der Gevelsberger Stadtwald (Natura 2000 Nr. DE 4610-301) wurde von der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Kommission zum FFH-Gebiet erklärt. Die großflächigen Hainsimsen- Buchenwälder sind gut erhalten und besitzen eine hervorragende Repräsentanz für den Nordwesten des Naturraumes. Er erstreckt sich zwischen Gevelsberg im Nordwesten bis Voerde im Süden und Westerbauer im Nordosten auf einer geamtfläche von 540 Ha. Es dominieren Buchen- Eichenwälder, die im Bereich "Bredder Kopf" und "Poeter Kopf" Stammdurchmesser bis 80 cm erreichen. In den Kerbtälern treten naturnahe Bachläufe auf, an denen bachbegleitende Erlen- und Eschenwälder stocken. Neben diesen FFH-Lebensräumen kommen durchgewachsene ehemalige Eichen- Birken- Niederwälder vor, in kleineren Anteilen auch Bergahorn-, Weymouthkiefer-, Fichten- und Lärchenbestände, daneben Obstwiesen. In breiten Tälern sind die Auen z.T. als Weiden genutzt, kleinflächig treten brachgefallene Feuchtweiden auf. Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt insbesondere zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten wildlebender, zum Teil gefährdeter Pflanzen- und Tierarten. Von besonderer Bedeutung sind hier:
1. Förderung der Naturnähe durch eine naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausnutzung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft und Förderung von Nebenbaumarten.
2. Entwicklung alters- und strukturdiverser Bestände mit einem dauerhaften und ausreichenden Anteil von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Altbäumen als Lebensraum für den Schwarzspecht, verschiedene Fledermausarten usw.
3. Erhaltung und Entwicklung besonders gefährdeter Tier- und Pflanzenarten Vermehrung des Hainsimsen- Buchenwaldes auf für die Waldgesellschaft typischen Standorten vorrangig in Quellbereichen oder an Bachläufen zur Schaffung von Laubwaldkorridoren und zusammenhängenden Laubwaldkomplexen Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Kleinstandorten wie Quellen oder Siepen und anderer unter §62 LG fallender Biotoptypen.
4.Erhaltung und Förderung von naturnahen Quellbereichen, Bachläufen von Nass- und Feuchtwiesen sowie von Erlenwäldern.
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Kirchwinkelstraße 65, 58285 Gevelsberg
Nach Übergang des Gevelsberger Stadtwaldes in das Eigentum der Stadt Gevelsberg werden die Aufgaben des ehemals vom Verschönerungsverein beschäftigten Försters von den Jägern des Hegering Gevelsberg e.V. in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Gevelsberg, dem Forstamt Gevelsberg und den örtlichen Naturschutzverbänden wahrgenommen. Der Gevelsberger Stadtwald ist in zwei Reviere (Gevelsberg I und II) unterteilt, in denen von den jeweiligen Pächtern das von der Stadt Gevelsberg verpachtete Jagdrecht ausgeübt werden darf und muss. Mit dem Recht zur Ausübung der Jagd ist von Gesetzes wegen die Pflicht zur Hege eng verbunden. Zur Hege gehört grundsätzlich auch die Fütterung des Wildes. Sie ist gerade im FFH-Gebiet Gevelsberger Stadtwald eine wesentliche Unterstützungsmaßnahme in Notzeiten, in denen natürliche Äsung und ruhige Einstände aus Gründen der Biotopbeeinträchtigung, der Bewirtschaftung durch das Forstamt oder durch Naturereignisse nicht mehr in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Die Hegepflicht mit ihren vielfältigen Aufgaben wie dem Biotopschutz als Bestandteil des Artenschutzes ist keiner anderen Bevölkerungsgruppe gesetzlich auferlegt.
Den Jägern kommen damit insbesondere folgende gesellschaftlich wichtige Aufgaben zu:
1. Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes (Wildhege), Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen (Biotophege) unter Berücksichtigung der Belange Tierschutzes.
2. Wildschäden in einer ordnungsgemäß betriebenen Land- und Forstwirtschaft möglichst vermeiden.
3. Nachhaltige Nutzung und Regulierung von Wildbeständen einschließlich des Raubwildes, wenn diese andere Tierarten in ihrem Bestand bedrohen oder deren nachhaltige Nutzung beeinträchtigen.
4. Sorge zu tragen, dass die zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften (ganz besonders im Hinblick auf den besondern Status des Gevelsberger Stadtwaldes als Teil des FFH-Gebietes) eingehalten werden.
Die verantwortungsbewusste Jägerschaft entscheidet somit im Rahmen der Jagdgesetze über Art und Ausmaß des jagdlichen Eingriffs im Gevelsberger Stadtwald. Dabei konzentriert sich die Pflege und Sicherung der Lebensgrundlagen der heimischen Wildtiere nicht nur auf die Erhaltung seltener oder gefährdeter Lebensräume. Vielmehr werden in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Gevelsberg, dem Forstamt Gevelsberg und den örtlichen Naturschutzverbänden alle Biotoptypen zur Bewahrung intakter Lebensgemeinschaften gefördert. Maßnahmen des Biotopschutzes dienen insofern auch den Tierarten des Gevelsberger Stadtwaldes, die nicht dem Jagdrecht unterliegen. Die Wildbestände im Gevelsberger Stadtwald werden nur in dem Umfang genutzt, wie sie tatsächlich nachwachsen. Die Jagd setzt auf diese Weise Ihre Tradition der bestandserhaltenden Nutzung fort und trägt so zur langfristigen Überlebensfähigkeit der Arten bei.
Allen Vorurteilen zum Trotz: Im Bereich des Gevelsberger Stadtwaldes gibt es weitläufige Kulturlandschaften, die sich durch großen Artenreichtum an Wildtieren auszeichnen. Die Jäger im Hegering Gevelsberg e.V. bemühen sich mit persönlichem und finanziellen Einsatz in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Gevelsberg, dem Forstamt Gevelsberg und den örtlichen Naturschutzverbänden darum, diese Artenvielfalt zu erhalten bzw. noch zu verbessern, damit auch unsere Kinder die Chance haben, zukünftig Hasen, Rehe und Schwarzwild in freier Wildbahn beobachten zu können.
Im Gevelsberger Stadtwald leben keine Damhirsche in freier Wildbahn. Diese lassen sich jedoch im Damwildgatter bei einem Spaziergang hervorragend beobachten. Dafür sind aber Reh- und Schwarzwild, sowie Hasen, Kaninchen, Iltis, Marder, Dachs, Hermelin und Fuchs (welche alle zum jagdbaren Wild gehören) hier regelmäßig zu beobachten.
Auch die heimische Vogelwelt ist durch eine Vielzahl von Spezies, als da sind als Vertreter des jagdbaren Wildes Tauben, Fasane und Schnepfen. Aber auch Nachtgreife, wie Uhu, Waldkauz, Schleier -und, Waldohreule und Taggreife, wie Turm- und Wanderfalke, Habicht, Mäuse- und Wespenbussard, Rotmilan und Sperber, welche aller unter Naturschutz stehen, sowie die an den Waldrändern vorkommenden Rabenvögel, wie Elster, Eichelhäher und Raben-, Saat- bzw. Nebelkrähekrähe. Ebenfalls hier anzutreffen sind die meisten Drossel-, Finken- und Meisenarten, aber auch Schwarzspecht, Grünspecht und Eisvogel.
Dass der Gevelsberger Stadtwald in seiner heutigen Form besteht, verdanken wir dem am 20.04.1899 vom damaligen Leiter des Realgymnasiums, Fritz Halverscheid, ins Leben gerufenen Verschönerungsverein. Dieser erwarb nach und nach Parcelle für Parcelle von den umliegenden Bauern. Im Jahre 1911 erbaute der Verein das „Neue Forsthaus“ im Kirchwinkel. Im gleichen Jahr entstand auch das noch heute bestehende Damwildgatter. Der Besatz mit Damwild wurde gewählt, weil das Damwild resistent gegen fast alle Wildkrankheiten ist und sich, im Gegensatz zu anderen Wildarten, besonders für die Gatterhaltung eignet. Das aus Mesopotamien stammende Damwild war aus diesem Grunde schon in früheren Jahrhunderten bei den jeweiligen Obrigkeiten als Wildbretlieferant sehr beliebt. Durchschnittlich befinden sich derzeit 15 Tiere unterschiedlicher Altersklassen in den ca. 2,5 ha großen Wildgatter, an dem die Waldbesucher gern und oft verweilen.
Von den kleinen, stets kurz gegrasten Wiesenflächen kann das Wild verständlicherweise nicht allein existieren. Damwild benötigt pro Stück ca. 2 Kg Saftfutter, das sich auch Hafer und Rübenschnitzeln zusammensetzt. Damit es überleben kann, wird das Damwild von dem jeweiligen als Pächter im angrenzenden Forsthaus lebenden Heger mit zusätzlichen Futterrationen versorgt. Hilfreich ist hierbei die jährlich im Herbst stattfindende Aktion „ Kinder sammeln Kastanien für das Damwild“ des Verschönerungsvereins. Jährlich kommen so 10 bis 15 Tonnen Zusatzfutter zusammen. Im Gevelsberger Stadtwald leben keine Hirsche in freier Wildbahn. Dafür sind aber Reh- und Schwarzwild, sowie Hasen, Kaninchen Marder, Dachs und Fuchs hier regelmäßig zu beobachten. Auch die heimische Vogelwelt ist durch eine Vielzahl von Spezies, als da sind Eulen, Tauben, Fasane und Schnepfen, aber auch Habicht, Bussard und Sperber, sowie die an den Waldrändern vorkommenden Rabenvögel. Ebenfalls hier anzutreffen sind die meisten Drossel-, Finken- und Meisenarten. Diese Artenvielfalt zu erhalten, haben sich die Jäger im „ Hegering Gevelsberg e.V.“ zur Aufgabe gemacht.
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Kirchwinkelstraße 65, 58285 Gevelsberg - der Parkplatz ist direkt am Neuen Forsthaus
Neben dem vom Verschönerungsverein betriebenen Damwildgatter im Kirchwinkel stellt das Schwarzwildgatter an der Brinkstraße, welches bis zum Jahr 1996 durch die Stadt Gevelsberg bewirtschaftet wurde, einen weiteren Anziehungspunkt für Besucher von nah und fern dar. Im Jahre 1997 wurde das Schwarzwildgatter aus Kostengründen an den Revierpächter des Reviers Gevelsberg II verpachtet. Durch diesen Schritt wurde sichergestellt, dass im Wildschweingatter, Zielpunkt vieler Spaziergänger und Anziehungspunkt für Besucher von Nah und Fern, auch zukünftig das letzte wehrhafte Wild hautnah präsentiert werden kann. Voraussetzung hierfür ist eine artgerechte Bewirtschaftung unter Berücksichtigung wildbiologischer, aber auch jagdlicher Aspekte und Grundlagen sowie des Tierschutzes zur Erhaltung eines den örtlichen Verhältnissen angepassten, gesunden Wildbestandes.
Der derzeitige Bestand beläuft sich auf einen starken Keiler (männliches Wildschwein) von 10 Jahren, einen Zukunftskeiler von 4 Jahren, eine Leitbache( weibliches Wildschwein) (8 Jahre), eine Bache (6 Jahre), eine Bache (3 Jahre) und eine Zukunftsbache (1 Jahr), sowie etliche Frischlinge. Jedes Jahr wiederholt sich hier der gleiche, immer wiederkehrende Ablauf im Leben dieser interessanten Wildart. Während die Bachen und Frischlinge unter Leitung der Leitbache in Großfamilien zusammenleben, ziehen die Keiler das ganze Jahr über als Einzelgänger durch das weitläufige, gepflegte Gatter. Erst zur Paarungszeit im Oktober / November , der sogenannten Rauschzeit, suchen diese wieder die Nähe der Bachen. Nach einer Tragzeit von 3 Monaten, 3 Wochen und 3 Tagen werden die Frischlinge in einem eigens von der Bache angelegten Nest, dem so genannten Frischlingskessel, geboren ( der Jäger sagt dazu „gefrischt“). Je nach Alter der Bache werden dabei 3 bis maximal 8 Frischlinge gefrischt. Muttertiere, welche Frischlinge führen, zeigen im Gatter, aber auch in freier Wildbahn hohe Aggressivität gegenüber anderen Tieren und Menschen. Das artgerechte, natürliche Verhalten des Gatterwildes, wie auch der gesunde Wildbestand, bestätigt den Erfolg des derzeitigen Pächters bei seiner Bewirtschaftung und garantiert den Fortbestand des Wildschweingatters auch zukünftig.
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Brinkstraße 13, 58285 Gevelsberg - 150 m weiter befindet sich ein kleiner Parkplatz direkt am Gatter
Der Ansitz ist die am häufigsten durchgeführte Jagdart. Vom Hoch- oder Erdsitz aus wird der Jäger vom Wild nicht wahrgenommen, vorausgesetzt er verhält sich ruhig und der Wind steht günstig. Er kann von hier aus ein entsprechend großes Umfeld ruhig einsehen und das ziehende Wild gut beobachten ohne zu stören, was bei der Bejagung des immer heimlicher werdenden Wildes von Bedeutung ist. Außerdem ist vom Hochsitz aus eine sicherere Schussabgabe möglich, da die Kugel von oben, Richtung Erde fliegt (Kugelfang).In der Regel sollte der Jäger etwa ein bis zwei Stunden vor Eintreffen des Wildes auf dem Ansitz sein.Ausrüstung: Gewehr und Fernglas. Für lange Übernachtansitze Verpflegung und warme Bekleidung. Wer auf dem Ansitz friert, kann nicht mehr ruhig sitzen und auch keinen sauberen Schuß abgeben.
Pirschen bedeutet: sich langsam und lautlos auf das Wild zuzubewegen. Dazu sind Pirschwege notwendig, die regelmäßig gefegt, d.h. von Laub und Ästen befreit werden. Der Erfolg der Pirsch ist entscheidend von der Windrichtung abhängig. Nackenwind macht eine Pirsch absolut zunichte, ebenso wie zum Beispiel laute Geräusche im trockenen Laub.Im Sommer frühmorgens ist die beste Pirschzeit, weil der taunasse Boden dann die vom Jäger verursachten störenden Geräusche weitgehend verschluckt.Im Winter pirscht der Jäger gerne zur Mittagszeit, wenn das Wild auf den sonnenseitigen Hängen oder lichten Waldpartien die Sonnenstrahlen zum Aufwärmen des Körpers nutzt.Die Bekleidung des Jägers sollte möglichst tarnfarbig und geräuscharm sein, damit er vom Wild nicht bemerkt wird. Zur Pirschausrüstung gehören Gewehr, Fernglas, Rucksack und Pirschstock.
Der Reviergang dient der Wildbeobachtung und der Erkundung von Besonderheiten im Revier. Zur Vorbereitung von Revierarbeiten und zur genauen Planung einer Jagd muß sich der Jäger gut im Revier auskennen.
Fast alle Tierarten lassen sich durch die Nachahmung arteigener Laute oder durch Laute ihrer Beutetiere zu einem bestimmten Platz locken.Schalenwild wird während der Brunft durch die Fiep- oder Mahnlaute der brunftigen weiblichen Tiere gelockt. Auf den brunftigen Rothirsch wirkt sowohl der nachgeahmte Ruf des Hirsches, als auch der des weiblichen Wildes. Wildgänse, Wildenten und Ringeltauben lassen sich durch die Nachahmung ihrer eigenen Laute gut locken.Raubwild wird durch Klagelaute seiner Beutetiere (Hasenklage, Kaninchenklage, Mäusepfeifen) angelockt.Die einzelnen Lockrufe kann der Jäger entweder mit den Lippen oder mit Instrumenten erzeugen, die entweder aus Naturmaterialien selbst gefertigt werden oder im Fachhandel in großer Auswahl zu beziehen sind. So gibt es z.B. das Mäusepfeifchen und die Hasenquäke, um den Fuchs anzulocken.
Die Kirrung dient der gezielten Bejagung einer bestimmten Wildart, in aller Regel dem Schwarzwild. Landesüblich angebaute Futtermittel wie z. B. Getreide, Mais, Rüben, Kartoffel werden in geringen Mengen so ausgelegt, daß nur Wildschweine an das Futter herankönnen. An der Kirrung können die Wildschweine beobachtet und nach Alter oder Geschlecht gezielt erlegt werden. Schlachtabfälle oder Abfälle aus verarbeitenden Lebensmittelbetrieben und Küchen dürfen selbstverständlich nicht an Luder- oder Kirrplätzen ausgebracht werden.
Der Luderplatz dient der Bejagung des Raubwildes. Zerkleinerte Brocken von Wildaufbruch oder nicht mehr verwertbarem Wild (Unfallwild) werden ausgelegt und mit Stroh oder Mist abgedeckt. Der Platz soll gut einsehbar zum Beispiel vor einem Ansitzplatz und entgegen der Hauptwindrichtung liegen. Ein Strohhaufen mit eingestreuten Getreidekörnern zieht Mäuse an und hat dann auf die Raubwildarten Fuchs und Marder die gleiche anziehende Wirkung.
Zur Baujagd auf den Fuchs oder seltener auf den Dachs werden die Erdhunde Teckel und Terrier als Spezialisten eingesetzt. Die Aufgabe der Hunde ist es, das Raubwild aus dem Bau zu treiben. Beim sogenannten Frettieren treiben Frettchen (domestizierte Iltisse) Kaninchen aus ihren Bauen. Die Kaninchen werden dann entweder mit der Flinte erlegt oder mit Netzen gefangen.
Beim Buschieren sucht der Vorstehhund unter der Flinte (ca. 25 - 30 Meter vor dem Schützen) in gruppiert bewachsenem aber noch übersichtlichem Gelände. Er zeigt Niederwild durch Vorstehen an, so daß der Schütze es erlegen kann.
Zur Stöberjagd werden spurlaute Stöberhunde eingesetzt, die Hecken, Dickungen, Jungwald und Schilfpartien selbständig nach Wild absuchen und aus der Deckung heraus dem Jäger zutreiben.
Die Suchjagd erfolgt im freien Feld mit dem Vorstehhund (z.B. Deutsch-Drahthaar, Großer und Kleiner Münsterländer oder Irish-Setter), der die Wildarten Hase, Kanin, Rebhuhn oder Fasan durch weites Absuchen der Felder findet, vorsteht und nach dem Schuß apportiert.
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